ALLGEMEINE VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
die auch ohne schriftliche
Anerkennung bei Einsendung von Geboten ausschließlich maßgebend sind.
1.
Die Versteigerung
ist freiwillig und erfolgt in fremden Namen und für fremde Rechnung
(ausgenommen Eigenlose). Versteigert wird anhand schriftlicher Gebote.
Auktionswährung ist der Euro.
Die Steigerungssätze betragen:
bis
50,- € 1,- €
ab
50,- € 2,- €
ab
100,- € 5,- €
ab
200,- € 10,- €
ab
500,- € 20,- €
ab
1000,- € 50,- €
ab
2000,- € 100,- €
ab
5000,- € 200,- €
ab
10000,- € 500,- €
Hierzu zwei Beispiele zu möglichen Gebotsabgaben:
a)Bsp.:
Ausruf 97,- €; erstes mögliches Gebot
97,- €; nächstes mögliches Gebot 99,- €;
nächste Stufe 105,- € usw.
b)Bsp.:
Ausruf 1930,- €; erstes mögliches Gebot 1930,- €; nächstes mögliches Gebot
1980,- €; nächste Stufe 2100,- € usw.
Bei Geboten die nicht in diesen Steigerungsstufen
abgegeben werden, wird automatisch auf die nächstmögliche Steigerungsstufe
aufgerundet.
Das Mindestgebot bei Gebotslosen beträgt 5,- €.
2.
Ihre schriftlichen
Aufträge werden gewissenhaft und interessewahrend
ausgeführt. Der Zuschlag erfolgt nicht zu dem gebotenen Höchstbetrag, sondern
einen Steigerungssatz über dem zweithöchstem Gebot.
Bei gleich hohen Geboten entscheidet die Reihenfolge des Posteingangs. Der
Versteigerer hat das Recht den Zuschlag zu
verweigern, Lose zurückzuziehen, umzugruppieren oder aufzuteilen.
3.
Gebote wie bestens
oder höchst werden bis zum dreifachen Ausrufpreis gesteigert.
4.
Der Versteigerer
erhält vom Käufer eine Provision von 15 % des Zuschlagpreises sowie 0,50
€ je Los. Kosten für Porto, Verpackung und Versicherung werden
gesondert berechnet. Die Mehrwertsteuer von z.Zt. 19 % wird nur auf Provision und Nebenkosten erhoben.
5.
Der Zuschlag
verpflichtet zur Abnahme. Der Versand der ersteigerten Lose erfolgt per Nachnahme
oder nach Begleichung der Vorausrechnung. An bekannte Kunden ist auch Versand
gegen Rechnung möglich. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers
durch die Post. Das Eigentum an den
Losen geht erst nach Bezahlung auf den
Käufer über, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag.
6.
Bei Nichtzahlung
des Rechnungsbetrages innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erhebt der
Versteigerer einen Verzugszuschlag von 2 % des Rechnungsbetrages nebst Zinsen
von 2 % pro angefangenem Monat. Der Versteigerer behält
sich das Recht vor, nach Mahnung auf Zahlung des Kaufpreises zu klagen, den
Kauf nach zweimaliger Aufforderung rückgängig zu machen oder über diese Lose
ohne weitere Benachrichtigung des säumigen Käufers anderweitig zu verfügen.
Sollte der Versteigerer sein vertragliches Rücktrittsrecht ausüben, haftet der
ursprüngliche Käufer für den Differenzbetrag zwischen Kaufpreis und etwaigen
Mindererlös. Ein Mehrerlös steht dem Einlieferer zu.
7.
Der Versteigerer
ist berechtigt sämtliche Rechte des Einlieferers selbst geltend zu machen.
8.
Die Beschreibung
der Lose erfolgt mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen, jedoch ohne
Verbindlichkeit. Alle Reklamationen müssen innerhalb 14 Tagen nach Loserhalt
eingehen. Reklamationen werden grundsätzlich im Auftrag und auf Rechnung des
Einlieferers erledigt. Schreibfehler
oder Irrtum von Bietern sind kein Reklamationsgrund. Der Versteigerer kann verlangen, daß für jede Reklamation die Prüfbefunde von zwei
verschiedenen und voneinander unabhängigen Prüfern vorgelegt werden. Bei
anerkannten Reklamationen hat der Käufer Anspruch auf Erstattung von Kaufpreis
und Provision, weitergehende Ansprüche können nicht berücksichtigt werden .Nachprüfungskosten seitens der Käufer
werden nicht erstattet.
9.
Grundsätzlich
können Reklamationen nur angenommen werden, wenn sich die Lose im
Originalzustand wie gekauft befinden. Das Anbringen von Prüfzeichen seitens
autorisierter Prüfer gilt nicht als Veränderung. Lose mit mehr als 3 Marken
oder Belegen können wegen geringer Mängel einzelner Stücke nicht reklamiert
werden. Lose, die bereits mit einem Mangel beschrieben sind, können wegen eines
weiteren Mangels nicht beanstandet werden. Sammlungen, Lots und Posten werden
ohne Reklamationsmöglichkeit versteigert.
10.
Reklamationen
können bei Zahlungsverzug auf keinen Fall anerkannt werden. Ansprüche jeglicher
Art gegen den Versteigerer und den Einlieferer verjähren sechs Monate nach der
Versteigerung.
11.
Es bleibt dem
Versteigerer vorbehalten Personen ohne Angabe von Gründen von der Auktion
auszuschließen.
12.
.Personen, die für
Dritte bieten, haften neben dem Dritten als Selbstschuldner.
13.
Ansichtssendungen
sind nicht möglich. Kopien können gegen Freiumschlag, sowie 0,25 € (in gültigen
Briefmarken) pro A 4-Seite angefordert werden. Desweiteren
sind sind kostenlose Kopieanforderungen per E-Mail
möglich. Nähere Informationen dazu finden Sie im Internet unter www.schwerdt-auktion.de.
14.
Auskünfte über
vorliegende Gebote werden grundsätzlich abgelehnt. Ein Verkauf von Losen
vor der Auktion findet nicht statt.
15.
Schriftliche Gebote
müssen am jeweiligen Stichtag bis 12 Uhr eingetroffen sein. Ein Freiverkauf von
Restlosen erfolgt nach der Auktion.
16.
Losbesichtigung ist
nach vorheriger Vereinbarung möglich.
17.
Durch die Abgabe
von Geboten werden die obigen Versteigerungsbedingungen generell
anerkannt.
18.
Erfüllungsort und
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Lutherstadt Wittenberg. Die Anwendung
deutschen Rechts gilt als vereinbart.