ALLGEMEINE VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

 

die auch ohne schriftliche Anerkennung bei Einsendung von Geboten ausschließlich maßgebend sind.

 

1.       Die Versteigerung ist freiwillig und erfolgt in fremden Namen und für fremde Rechnung (ausgenommen Eigenlose). Versteigert wird anhand schriftlicher Gebote. Auktionswährung ist der Euro.

 

Die Steigerungssätze betragen:

 

bis 50,- €          1,- €

ab 50,- €           2,- €             

ab 100,- €         5,- €

ab 200,- €         10,- €

ab 500,- €         20,- €

ab 1000,- €       50,- €

ab 2000,- €       100,- € 

ab 5000,- €       200,- €

ab 10000,- €      500,- €

 

Hierzu zwei Beispiele zu möglichen Gebotsabgaben:

a)Bsp.: Ausruf  97,- €; erstes mögliches Gebot 97,- €; nächstes mögliches Gebot  99,- €; nächste Stufe 105,- € usw.

b)Bsp.: Ausruf 1930,- €; erstes mögliches Gebot 1930,- €; nächstes mögliches Gebot 1980,- €; nächste Stufe 2100,- € usw.

 

Bei Geboten die nicht in diesen Steigerungsstufen abgegeben werden, wird automatisch auf die nächstmögliche Steigerungsstufe aufgerundet.

Das Mindestgebot bei Gebotslosen beträgt 5,- €.

 

2.       Ihre schriftlichen Aufträge werden gewissenhaft und interessewahrend ausgeführt. Der Zuschlag erfolgt nicht zu dem gebotenen Höchstbetrag, sondern einen Steigerungssatz über dem zweithöchstem Gebot. Bei gleich hohen Geboten entscheidet die Reihenfolge des Posteingangs. Der Versteigerer hat das Recht den Zuschlag zu  verweigern, Lose zurückzuziehen, umzugruppieren oder aufzuteilen.

 

3.       Gebote wie bestens oder höchst werden bis zum dreifachen Ausrufpreis gesteigert.

 

4.       Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 15 % des Zuschlagpreises sowie 0,50  je Los. Kosten für Porto, Verpackung und Versicherung werden gesondert berechnet. Die Mehrwertsteuer von z.Zt.  19 % wird nur auf  Provision und Nebenkosten erhoben.

 

5.       Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Der Versand der ersteigerten Lose erfolgt per Nachnahme oder nach Begleichung der Vorausrechnung. An bekannte Kunden ist auch Versand gegen Rechnung möglich. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers durch die Post.  Das Eigentum an den Losen geht erst  nach Bezahlung auf den Käufer über, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag.

 

6.       Bei Nichtzahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erhebt der Versteigerer einen Verzugszuschlag von 2 % des Rechnungsbetrages nebst Zinsen von 2 % pro angefangenem Monat. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, nach Mahnung auf Zahlung des Kaufpreises zu klagen, den Kauf nach zweimaliger Aufforderung rückgängig zu machen oder über diese Lose ohne weitere Benachrichtigung des säumigen Käufers anderweitig zu verfügen. Sollte der Versteigerer sein vertragliches Rücktrittsrecht ausüben, haftet der ursprüngliche Käufer für den Differenzbetrag zwischen Kaufpreis und etwaigen Mindererlös. Ein Mehrerlös steht dem Einlieferer zu.

 

7.       Der Versteigerer ist berechtigt sämtliche Rechte des Einlieferers selbst geltend zu machen.

 

8.       Die Beschreibung der Lose erfolgt mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen, jedoch ohne Verbindlichkeit. Alle Reklamationen müssen innerhalb 14 Tagen nach Loserhalt eingehen. Reklamationen werden grundsätzlich im Auftrag und auf Rechnung des Einlieferers erledigt.  Schreibfehler oder Irrtum von Bietern sind kein Reklamationsgrund.  Der Versteigerer kann verlangen, daß für jede Reklamation die Prüfbefunde von zwei verschiedenen und voneinander unabhängigen Prüfern vorgelegt werden. Bei anerkannten Reklamationen hat der Käufer Anspruch auf Erstattung von Kaufpreis und Provision, weitergehende Ansprüche können nicht berücksichtigt  werden .Nachprüfungskosten seitens der Käufer werden nicht erstattet.

 

9.       Grundsätzlich können Reklamationen nur angenommen werden, wenn sich die Lose im Originalzustand wie gekauft befinden. Das Anbringen von Prüfzeichen seitens autorisierter Prüfer gilt nicht als Veränderung. Lose mit mehr als 3 Marken oder Belegen können wegen geringer Mängel einzelner Stücke nicht reklamiert werden. Lose, die bereits mit einem Mangel beschrieben sind, können wegen eines weiteren Mangels nicht beanstandet werden. Sammlungen, Lots und Posten werden ohne Reklamationsmöglichkeit versteigert.

 

10.    Reklamationen können bei Zahlungsverzug auf keinen Fall anerkannt werden. Ansprüche jeglicher Art gegen den Versteigerer und den Einlieferer verjähren sechs Monate nach der Versteigerung.

 

11.    Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten Personen ohne Angabe von Gründen von der Auktion auszuschließen.     

 

12.    .Personen, die für Dritte bieten, haften neben dem Dritten als Selbstschuldner.                                                    

 

13.    Ansichtssendungen sind nicht möglich. Kopien können gegen Freiumschlag, sowie 0,25 € (in gültigen Briefmarken) pro A 4-Seite angefordert werden. Desweiteren sind sind kostenlose Kopieanforderungen per E-Mail möglich. Nähere Informationen dazu finden Sie im Internet unter www.schwerdt-auktion.de.

 

14.    Auskünfte über vorliegende Gebote werden grundsätzlich abgelehnt. Ein Verkauf von Losen vor der Auktion findet nicht statt.

 

15.    Schriftliche Gebote müssen am jeweiligen Stichtag bis 12 Uhr eingetroffen sein. Ein Freiverkauf von Restlosen erfolgt nach der Auktion.                                                                                                                                

 

16.    Losbesichtigung ist nach vorheriger Vereinbarung möglich.

 

17.    Durch die Abgabe von Geboten werden die obigen Versteigerungsbedingungen generell anerkannt.                

 

18.    Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Lutherstadt Wittenberg. Die Anwendung deutschen Rechts gilt als vereinbart.